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Sehr geehrter Herr Merz,
weil immer wieder das Thema Sexkaufverbot im Bundestag aufkommt, möchte ich Ihnen, als Parteivorsitzender der CDU und Kanzlerkandidat, meine Haltung schildern.
Ich bin dagegen, weil es die Lage der Sexarbeitenden enorm verschlechtert, beispielsweise steigert es die Stigmatisierung.
Außerdem können zwei oder mehrere Sexarbeitende nicht mehr zusammenarbeiten, weil sie der gegenseitigen Zuhälterei beschuldigt werden. Ersteres ist aber für die Sicherheit sehr wichtig.
Weiterhin verlieren sie durch das damit verbundene Verbot von Prostitutionsstätten ihre sicheren Arbeitsplätze.
Diese Informationen habe ich der Amnesty International entnommen.
Hier können Sie es genau nachlesen:
https://www.amnesty.ch/irland/sexkaufverbot-gefaehrdet-sicherheit-von-sexarbeit
Auch weitere Menschenrechtsorganisationen, wie zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, das UN-Menschenrechtsbüro oder der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SkF) sind gegen ein Sexkaufverbot.
Hier finden Sie sämtliche Organisationen aufgelistet:
www.berufsverband-sexarbeit.de/liste-bedeutender-organisationen-gegen-das-sexkaufverbot
Auch die GdP-Frauen (Gewerkschaft der Polizei) sind gegen ein Sexkaufverbot, weil ein solches die Sexarbeit nur in das kriminelle Milieu verlagert. Die GdP fordert die Unterscheidung zwischen freiwilliger Sexarbeit und Zwangsprostitution. Jedoch kann Zwangsprostitution im Dunkelfeld, was bei einem Sexkaufverbot der Fall wäre, viel schwerer aufgedeckt werden als bei einer Entkriminalisierung.
Genauer können Sie es hier nachlesen:
https://dp-digital.gdp.de/article
Zudem gibt es für die Zahl von 95 Prozent Zwangsprostituierten, wie sie die Sexkaufgegner behaupten, keine Belege. Im Bundeslagebild 2023, herausgegeben vom Bundeskriminalamt, ist in Kapitel 2.1 zu entnehmen, dass es 2023 299 Ermittlungsverfahren und 406 Opfer zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gab. Selbstverständlich sind das 406 Opfer zu viel, aber bei 30.600 registrierten Prostituierten im Jahr 2023 sind das niemals 95 Prozent.
Weiterhin ist seit dem Inkrafttreten des Prostituiertengesetzes Sexarbeit nicht mehr sittenwidrig und steht somit unter dem Schutz von Art. 12 GG (vgl. BVerfG, Beschluss v. 28.04.2009 -1 BvR 224/07). Ein Sexkaufverbot würde die Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.
Genaueres dazu schreibt eine Fachanwältin für Strafrecht hier:
www.bundestag.de/resource
Das ist die Entkriminalisierung der Sexarbeit und bitte Sie daher die Unterstützung des Sexkaufverbots aus dem Grundsatzprogramm ihrer Partei zu nehmen.
MfG Stefan Stahmer (Name geändert)
-> Die Antwort poste ich hier nach Weihnachten
Die neugegründete "Initiative Kundschaft PRO Sexarbeit" setzt sich zusammen aus verschiedensten Menschen, die Sexarbeit in Anspruch nehmen. Es sind mittlerweile über 100 Engagierte, denen ein respektvoller Umgang mit Sexarbeitenden selbstverständlich ist. Ihr Motor ist der Einsatz gegen eine Einführung des nordischen Modells in Deutschland.
Hier weitere Infos und Kontatdaten für Interessierte am Mitmachen:
https://kundschaft-sexarbeit.de/